Ehrenamtliche und hautberufliche Mitarbeiter*innen der karnevalistischen Jugendarbeit fallen unter die sogenannte dritte Impfpriorität. Für die Anmeldung im Impfzentrum ist das Feld „Kinder- und Jugendhilfe“ anzuklicken. Zum Impftermin muss eine offizielle Bestätigung mitgebracht werden, die eine aktive Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach SGB VIII § 11-13 bestätigt. Diese muss den Namen, das Geburtsdatum und eine konkrete Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Die Vorlage findet Ihr hier. Sie gilt sowohl für ehrenamtliche, als auch für hauptberufliche Mitarbeiter*innen.
Hinweis:
Vorsichthalber sei aber darauf hingewiesen, dass es bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. beim Rettungsdienst, welcher unter die erste Priorität fällt) in den Impfzentren vereinzelt zu Diskussionen und ganz selten auch zu Zurückweisungen kam. Die anerkannten freien Träger der Jugendhilfe sollten daher nur Personen schicken und ihnen die Tätigkeit bestätigen, welche auch wirklich tätig sind (z.B. einen Treff leiten oder in den Pfingst- oder Sommerferien als Betreuer*innen geplant sind). Auch bei Rückfragen sollte man stets freundlich und verständnisvoll mit den Mitarbeiter*innen in den Impfzentren umgehen. Wegen den „Neiddebatten um Impferschleichung“ müssen diese die Berechtigung gewissenhaft prüfen. Notfalls muss man das im Einzelfall klären und nochmal kommen. Das sollte aber die Ausnahme sein. Uns sind diese Fälle nur aus der Anfangszeit der Impfungen bekannt.
Wir gehen davon aus, dass Ehrenamtliche ab 16 Jahren ausgebildet sind und z.B. einen Grundkurs/eine Juleica haben. Dies ist aber KEINE notwendige Voraussetzung für die Bestätigung einer Tätigkeit im Rahmen der kinder- und Jugendhilfe! Wer tätig in diesem Sinne ist, entscheiden die Verantwortlichen vor Ort.
Solltet Ihr Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wendet Euch bitte an uns unter health@fastnacht-jugend-franken.de.
Weiterführende Informationen findet Ihr auch auf der Website des BJR: www.bjr.de/corona